
Aufgrund eines Arbeitsverhältnisses mit Angehörigen können Sie verschiedene Aufwendungen Gewinn mindernd geltend machen. Abzugsfähig sind die Lohnzahlungen, der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und sonstige durch das Arbeitsverhältnis entstandene Aufwendungen. Der Arbeitnehmer erhält auch o...
Gefunden auf
https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Arbeitsverhaeltnis_mit_Angehoe
Keine exakte Übereinkunft gefunden.